Solaranlagen NEWS - Alles rund um das Thema Photovoltaik

Vorgaben, Gesetze und Förderungsmöglichkeiten - RK Elektrotechnik klärt Sie auf

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Januar 2024
Umsatzsteuer – Sparen Sie jetzt die 19% MWST!
Eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen, die im Jahr 2023 in Kraft treten, betrifft die Umsatzsteuer. Seit Anfang des Jahres fällt für bestimmte Photovoltaik-Anlagen der Null-Steuersatz, d.h. keine Umsatzsteuer mehr, an. Ihnen bleibt die Zahlung von 19% MWST erspart. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die die Kriterien für die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Kauf erfüllen. Zudem müssen Unternehmer, deren unternehmerischer Umsatz insgesamt so hoch ist, dass die Kleinunternehmer-Regel für sie nicht anwendbar ist, keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch abführen.

Seit 2023 / 2024 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp automatisch von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit. Bislang war die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht nur bis zu einer Leistung von 10 kWp möglich (Liebhaberei-Regelung). Somit profitieren jetzt mehr Menschen als vorher.
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Januar 2024
Ausbildungsplatz

Wir arbeiten in einem zukunftsträchtigen Markt und suchen engagierte und verantwortungsvolle Mitarbeiter (w/m), die uns in unserem weiteren Wachstum unterstützen und im regenerativen Energiemarkt gerne mitarbeiten.

Ausbildungsplatz 2024: Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik/ Elektriker (m/w/d)

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Januar 2024
Verringern Sie Ihre Stromrechung

Mit der Installation einer Photovoltaikanlage und einem Speichersystem der Firma RK Elektrotechnik können Sie Ihren eigenen kostenlosen Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle erzeugen, Speichern – was Ihrem Zuhause und Ihrem Geldbeutel zugute kommt.

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Februar 2023
EEG 2023 und Jahressteuergesetz 2022: Weitreichende Änderungen bei PV Anlagen

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30. Juli 2022 in Kraft – die Änderungen haben unter anderem gestiegene Einspeisevergütungen zur Folge und sollen den Ausbau der Sonnenenergie weiter fördern. Nominell sind die geänderten Einspeisevergütungen schon in Kraft, werden aber erst nach der Freigabe der EU-Kommission wirksam – und werden dann ggf. nachgezahlt. Die meisten anderen Regelungen im neuen EEG treten ohnehin erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Außerdem bringt das Jahressteuergesetz 2022 weitere Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.  [EEG 2023 Vergütung]

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Februar 2023
Balkonkraftwerk
Das Klima schützen und eigenen Stromkosten senken:

Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder, der über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, seinen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird.
Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden. Als Fachbetrieb für Erneuerbare Energien können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Wünsche anbieten. Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, aktiv und verantwortungsvoll am Prozess einer nachhaltigen Stromerzeugung teilzunehmen.

Um eine eigene Photovoltaikanlage betreiben zu können, ist es nicht länger notwendig, ein eigenes Dach oder eine entsprechend große Freifläche sein eigen zu nennen – ein Balkon reicht bereits aus um ein Balkonkraftwerk zu betreiben.

Balkonkraftwerk

Lassen Sie sich von einem Mitarbeiter von uns beraten.